Kann ich fehlende Rentenzeiten nachzahlen?

Kann ich fehlende Rentenzeiten nachzahlen?

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann später eine individuell hohe Rente erhalten. Hierfür muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Ist diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfüllt, ist es möglich, die fehlenden Rentenbeiträge nachzuzahlen.

Was bedeutet Wartezeitauskunft?

Die Wartezeitauskunft wird vom Rententräger direkt an die bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegte Wohnanschrift des Antragstellenden per Post zugestellt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir auf die Bearbeitungszeit beim Rententräger sowie auf die Dauer der Zustellung keinen Einfluss haben.

Was ist die Wartezeit bei der Rentenversicherung?

Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre. Die Prüfung, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist, erfolgt in Monaten – nicht in Jahren.

Welche Zeiten werden für die Rente angerechnet?

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflicht beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Be schäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr oder Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst, nicht erwerbsmäßige …

Welche Ausbildungszeiten werden bei der Rente berücksichtigt?

Bewertung Schulausbildung. Zeiten einer allgemeinbildenden Schulausbildung werden ab Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Bei diesen Zeiten handelt es sich um sogenannte unbewertete Anrechnungszeiten, da diesen Zeiten bei der Rentenberechnung keine Entgeltpunkte gutgeschrieben werden.

Wird bei der Rente die Lehrzeit mit angerechnet?

Schulzeiten und Praktika zählen nicht zu den 45 Jahren, die langjährig Versicherte abgeleistet haben müssen. Ebenso wenig kann ein Studium oder der Besuch einer Meister- oder Fachschule angerechnet werden. Eine betriebliche Lehre, bei der regelmäßige Beiträge eingezahlt werden, ist hingegen voll anrechnungsfähig.

Hat Ausbildung Einfluss auf Rente?

Ausbildung wird bei der Rente nicht mehr angerechnet Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe.

Wird die Höhere Handelsschule bei der Rente angerechnet?

Anrechnungszeiten für zurückgelegte Schulzeiten können erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt werden. Als Nachweis benötigt der Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung, aus der Beginn und Ende der schulischen Ausbildung hervorgeht.

Wie kann man die gesetzliche Rente erhöhen?

Bleibt man länger in der Berufswelt und zahlt so länger ein, wirkt sich das natürlich positiv auf die Rentenhöhe aus. Konkret wird die Rentenhöhe für jeden Monat Berufstätigkeit nach der Regelaltersgrenze um 0,5 Prozent erhöht. Damit kann die Rente etwa durch zwei weitere Berufsjahre um 12 Prozent gesteigert werden.

Wird Abitur auf Rente angerechnet?

Bis zu acht Jahren. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Allerdings kommt die Zeit nicht automatisch in Ihr Rentenkonto.

Wie wirken sich Arbeitsausfalltage auf die Rente aus?

jeden Berechnungszeitraum eingetragenen Arbeitsausfalltage zählen pauschal alschnungszeit, wobei für Zeiten vor 1984 mindestens ein Kalendermonat gefordert wird, damit diese Zeit anrechnbar ist. Diese Anrechnungszeit wird pauschal an das Ende des jeweiligen Zeitraumes gelegt.

Wie wird Arbeitslosengeld auf Rente angerechnet?

Arbeitslosengeld II wird nicht auf Ihre Rente angerechnet. Das liegt daran, dass es nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird, also wenn Ihre Rente eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Auch Arbeitslose können Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation erhalten.

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