Was Abgeordnete im Landtag machen nennt man?

Was Abgeordnete im Landtag machen nennt man?

Mitglied des Landtages (MdL) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Parlament eines der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch des Deutschen Reichs (siehe Landtage der Weimarer Republik). Landtagsabgeordneter ist eine weitere Bezeichnung.

Was ist der Landtag einfach erklärt?

54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet. In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren).

Was genau ist der Landtag?

Die Landtage sind die Parlamente der einzelnen Bundesländer. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und die Landesregierungen zu kontrollieren.

Welche Aufgabenbereiche hat der Landtag?

Der Landtag wählt die jeweilige Landesregierung und die Mitglieder des Bundesrates. Daneben besitzen die Landtage zahlreiche Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie z.B. die Überprüfung der Landesregierung, das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Überprüfung des Haushaltsrechtes.

Wer wählt die Mitglieder des Landtages?

Die Abgeordneten der Landtage werden in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlen aufgrund des Verhältniswahlrechts periodisch von den wahlberechtigten Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben, gewählt. Der Landtag wählt wiederum die Landesregierung.

Was gehört zum Bund?

Verfassungsorgane des Bundes

  • der Deutsche Bundestag (Art. 38–48 GG)
  • der Bundesrat (Art. 50–53 GG)
  • der Bundespräsident (Art. 54–61 GG)
  • die Bundesregierung (Art. 62–69 GG)
  • das Bundesverfassungsgericht (Art. 92–94, 99, 100 GG)

Was bedeutet Bund Länder und Kommunen?

KOMMUNEN Die Kommunen bilden die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau Deutschlands. Bund und Länder weisen ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Staatsrechtlich gehören sie zur Ebene der Länder, die über Kommunalverfassungen und Gemeindegrenzen bestimmen.

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